Verlängerung
Die Fragen wurden von der Düsseldorfer Ausländerbehörde beantwortet, sofern nicht anders angegeben.
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Verlängerung
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf der alten Aufenthaltserlaubnis erfolgen. Hierzu genügt es bereits, wenn der Antrag am letzten Tag der Laufzeit der alten Aufenthaltserlaubnis gestellt wird. Es ist empfehlenswert, die Verlängerung nicht allzu weit im Voraus zu beantragen, da bei Antragstellung bereits alle benötigten Voraussetzungen für die Verlängerung erfüllt sein müssen.
Die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis beträgt bei Ersterteilung und Verlängerung in der Regel zwei Jahre und soll eine Mindestdauer von einem Jahr nicht unterschreiten.
Dauert das Studium weniger als zwei Jahre, so wird die Aufenthaltserlaubnis nur für die Dauer des Studiums erteilt.
Ja, eine Sicherung des Lebensunterhaltes ist zwingend notwendig.