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Ausschüsse des Hochschulrats

Zur nachhaltigen Unterstützung in wichtigen Bereichen hat der Hochschulrat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in den letzten Jahren Ausschüsse gebildet.

Diese agieren nach § 12 Abs. 1 Hochschulgesetz als Untergremien mit jederzeit widerruflichen Entscheidungsbefugnissen für bestimmte Aufgaben.
Von dieser gesetzlich eingeräumten Möglichkeit hat der Hochschulrat Gebrauch gemacht und insgesamt bisher fünf Ausschüsse eingesetzt:

Zu Mitgliedern eines solchen Ausschusses, dessen Zusammensetzung der Hochschulrat gem. § 9 Abs. 1 der Grundordnung bestimmt, können nur Mitglieder des Hochschulrates gewählt werden.

Die Ausschüsse entlasten den Hochschulrat und tagen regelmäßig bedarfsgerecht. So muss nicht immer das gesamte Gremium einberufen werden. Dennoch können die Ausschüsse aber jederzeit auch Angelegenheiten in den Hochschulrat einbringen.

Personalausschuss

Untergremium des Hochschulrats gemäß § 12 Abs. 1 Hochschulgesetz NRW für den Bereich Personal (wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Die Amtszeit der Ausschussmitglieder endet mit deren Mitgliedschaft im Hochschulrat. Der Ausschuss tagt regelmäßig bedarfsgerecht.

Mitglieder:

Medizinausschuss (2008-2014)

Untergremium des Hochschulrats gemäß § 12 Abs. 1 Hochschulgesetz NRW für den Bereich Medizin. Die Amtszeit der Ausschussmitglieder endet mit deren Mitgliedschaft im Hochschulrat. Der Ausschuss tagt regelmäßig bedarfsgerecht.

Mitglieder:

Finanzausschuss (2008-2014)

Untergremium des Hochschulrats gemäß § 12 Abs. 1 Hochschulgesetz NRW für den Bereich Finanzen. Die Amtszeit der Ausschussmitglieder endet mit deren Mitgliedschaft im Hochschulrat. Der Ausschuss tagt regelmäßig bedarfsgerecht.

Mitglieder:

  • Patrick Schwarz-Schütte (Vorsitz)
  • Prof.’in i.R. Dr. Vittoria Borsò
  • Prof. em. Dr. Dr. h.c. Detlev Riesner

Ausschuss für Internationales (2009-2017)

Untergremium des Hochschulrats gemäß § 12 Abs. 1 Hochschulgesetz NRW für den Bereich „Internationales“. Die Amtszeit der Ausschussmitglieder endet mit deren Mitgliedschaft im Hochschulrat. Der Ausschuss tagt regelmäßig bedarfsgerecht.

Mitglieder:

  • Prof.’in i.R. Dr. Vittoria Borsò (Vorsitz)
  • Avi Primor
  • Prof. em. Dr. Dr. h.c. Detlev Riesner (bis Februar 2015)
  • Prof. em. Dr. Johannes Siegrist (seit März 2015)

Forschungsausschuss (2015-2017)

Untergremium des Hochschulrats gemäß § 12 Abs. 1 Hochschulgesetz NRW für den Bereich der Forschung. Die Amtszeit der Ausschussmitglieder endet mit deren Mitgliedschaft im Hochschulrat. Der Ausschuss tagt regelmäßig bedarfsgerecht.

Mitglieder:

Verantwortlichkeit: