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Rechenschaftsberichte der Heinrich-Heine-Universität

Die HHU ist nach §16 Abs. 3 des Hochschulgesetzes NRW dazu verpflichtet, jährlich über die Erfüllung ihrer Aufgaben zu berichten und den Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen. Er wird durch das Rektorat aufgestellt und durch Hochschulrat sowie Senat bestätigt. Ziel ist es, größt mögliche Transparenz über die geleistete Arbeit und die dafür eingesetzten Mittel zu erreichen.
Im Rechenschaftsbericht sind alle Informationen zur Lage der Universität und ihrer Entwicklung im jeweiligen Berichtsjahr zusammengefasst. Er beinhaltet ebenfalls wesentliche Eckdaten zum kaufmännischen Jahresabschluss, den die HHU jedes Jahr durch unabhängige Wirtschaftsprüfer testieren lässt.

Verantwortlichkeit: