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Inklusionsbeauftragter

Aufgabe

Die HHU hat für die Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen, die an ihr beschäftigt sind, einen Inklusionsbeauftragten gemäß § 181 SGB IX bestellt. Der Inklusionsbeauftragte vertritt die Hochschule als Arbeitgeber verantwortlich gegenüber den schwerbehinderten Beschäftigten, gegenüber der Schwerbehindertenvertretung sowie gegenüber dem Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten der Heinrich-Heine-Universität und dem Personalrat für das Personal in Technik und Verwaltung. Er arbeitet eng und mit diesen Interessenvertretungen zusammen.

Der Inklusionsbeauftragte hat insbesondere die Aufgabe darauf zu achten, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtungen zum Schutz und zur Förderung Schwerbehinderter einhält. Dabei wirkt er im Konfliktfall auf einen gerechten Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten hin. Ihm ist wie der Schwerbehindertenvertretung zu jeder Maßnahme, die Belange schwerbehinderter Beschäftigter berührt oder berühren könnte, vor Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Dienste

Der Inklusionsbeauftragte unterstützt die Hochschule gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Personaldezernats bei der Einrichtung, Besetzung und Finanzierung von schwerbehindertengerechten Arbeitsplätzen. Er informiert über die Fördermaßnahmen der Arbeitsverwaltung, der Fürsorgestellen sowie die des Integrationsamtes und unterstützt bei deren Beantragung. Darüber hinaus berät der Inklusionsbeauftragte sowohl Vorgesetzte als auch Mitarbeiter bei Problemen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Er berichtet der Hochschulleitung über den Stand schwerbehindertenbezogener Bau- und Umbaumaßnahmen und unterstützt die Erfüllung der Beschäftigungspflicht (Quote) durch Beratung und Förderung.

Verantwortlichkeit: