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Anti-Korruptionsbeauftragte der Heinrich-Heine-Universität

Was ist Korruption?

Kennzeichnend für korruptive Praktiken sind vor allem der Missbrauch einer amtlichen Funktion und die Erlangung bzw. das Anstreben von (persönlichen) Vorteilen unter in der Regel gleichzeitiger Verschleierung dieser Handlungsweise. Dabei umfasst Korruption nicht nur offensichtliche Bestechungsfälle. Nach der üblichen Definition fallen auch Einladungen und kleine Aufmerksamkeiten darunter, weil auch hierdurch Abhängigkeiten geschaffen werden können. Wie Sie für sich und Ihr Tun und Handeln Klarheit schaffen können, erfahren Sie auf den nächsten Seiten.

Funktion des/der Anti-Korruptionsbeauftragten

Der/die Anti-Korruptionsbeauftragte fungiert als neutrale/r Ansprechpartner/in für die Bediensteten der HHU als auch für Studierende, Geschäftspartner und Dritte. Er nimmt Hinweise, auf Wunsch auch vertraulich, bei einem Korruptionsverdacht entgegen, geht den Hinweisen nach und veranlasst im Einvernehmen mit der Hochschulleitung gegebenenfalls weitere Schritte. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Seite "Weiterführende Informationen". An der HHU wird die Aufgabe des/der Anti-Korruptionsbeauftragten von der Stabsstelle Innenrevision wahrgenommen.

Verantwortlichkeit: