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Hochschulwahlversammlung

Die Hochschulwahlversammlung ist ein seit 2014 im Hochschulgesetz neu verankertes zentrales Organ der Hochschulen. Sie hat einzig die Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder zur Aufgabe und wird nur zu diesem Zweck einberufen. 

Die Hochschulwahlversammlung besteht in ihrer einen Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Senats und in ihrer anderen Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Hochschulrates. Stimmberechtigt sind die stimmberechtigten Mitglieder des Senats und die externen Mitglieder des Hochschulrates.

Die Betreuung der Angelegenheiten der Hochschulwahlversammlung obliegt der Stabsstelle Kanzlerbüro & Geschäftsstelle Hochschulrat. Sie steht Ihnen für alle Belange der Hochschulwahlversammlung zur Verfügung.   

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Termine, Tagesordnungen und Beschlüsse

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