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Hochschulwahlversammlung

Die Hochschulwahlversammlung ist ein seit 2014 im Hochschulgesetz neu verankertes zentrales Organ der Hochschulen. Sie hat einzig die Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder zur Aufgabe und wird nur zu diesem Zweck einberufen. 

Die Hochschulwahlversammlung besteht in ihrer einen Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Senats und in ihrer anderen Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Hochschulrates. Stimmberechtigt sind die stimmberechtigten Mitglieder des Senats und die externen Mitglieder des Hochschulrates.

Die Betreuung der Angelegenheiten der Hochschulwahlversammlung obliegt der Stabsstelle Kanzlerbüro & Geschäftsstelle Hochschulrat. Sie steht Ihnen für alle Belange der Hochschulwahlversammlung zur Verfügung.   

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Termine, Tagesordnungen und Beschlüsse

25. März 2025Tagesordnung 
11. Juni 2024TagesordnungBeschlüsse
11. Oktober 2022TagesordnungBeschlüsse
23. Juni 2020TagesordnungBeschlüsse
24. Juni 2019TagesordnungBeschlüsse
4. Dezember 2018TagesordnungBeschlüsse
20. Juni 2017TagesordnungBeschlüsse