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Visum

Informieren Sie sich rechtzeitig (ca. ein Jahr) vor Ihrer Reise bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland über das Visaverfahren und die Unterlagen, die Sie für einen Antrag benötigen. Verbindliche Informationen zu Visabestimmungen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Internationale Studierende benötigen häufig zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum.
Davon ausgenommen sind Staatsangehörige der EU-Staaten, sowie weiterer Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft mit der Visa-VO die Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben hat.
Ob Sie ein Visum benötigen, können Sie auf der Seite der Auswertiges Amt überpüfen.

Mehr Informationen können Sie auch auf der DAAD Seite finden.

Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken: dieses Visum beantragen Sie, wenn Sie die Zulassung zur Hochschule oder zum Studienkolleg erhalten haben. Dieses Visum wird in der Regel von 3 bis 6 Monate erteilt. Innerhalb dieser Monaten müssen Sie bei der Ausländerbehörde in Ihrem deutschen Wohnort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Visum zur Studienbewerbung: Wenn Sie noch keine Zulassung zu einer Hochschule oder zu einem Studienkolleg haben, dann beantragen Sie das Visum zum Zweck der Studienbewerbung. Dieses Visum gilt drei Monate und gibt dir die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung zu schaffen. Sollte die Zeit nicht ausreichen, kann die Aufenthaltsdauer um höchstens sechs Monate verlängert werden.

Sprachkurs-Visum: Dieses Visum beantragen Sie, wenn Sie einen Sprachkurs in Deutschland machen. Es ist nur gültig für die Dauer des Kurses und kann nicht umgewandelt werden.

Welche Unterlagen du zusätzlich zum Antrag benötigst, erfähren Sie bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung. Normalerweise benötigen Sie:

  • gültiger Pass
  • den Nachweis einer Krankenversicherung,
  • den Finanzierungsnachweis,
  • den Nachweis deiner bisherigen Studienleistungen,
  • den Nachweis über eventuell vorhandene Deutschkenntnisse oder einen geplanten Sprachkurs in Deutschland oder Englischkenntnisse bei einem Studiengang auf Englisch
  • zusätzlich beim Visum zur Studienbewerbung: eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung.
  • zusätzlich beim Visum zu Studienzwecken: Zulassungsbescheid der Hochschule (kann ersetzt werden durch eine Bescheinigung der Hochschule, dass gute Chancen auf eine Zulassung bestehen).
  • eventuell ein Gesundheitszeugnis.

Mehr Informationen finden Sie hier.


Bitte beachten!

Das sogenannte „Schengen-Visum“ ist  nicht für ein Studium, eine Promotion oder einen Forschungsaufenthalt in Deutschland geeignet und kann in Deutschland auch nicht umgeändert werden. Um ein neues Visum zu erhalten, müssen Sie ausreisen und erneut einreisen.


Verantwortlichkeit: