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HHU Intern Detail

Neue Richtlinie
Dienstreisen: umweltfreundlich unterwegs

Als Hochschule geht die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) beim Klimaschutz vorbildlich voran: Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Richtlinie für Dienstreisen, die auf umweltfreundliche Transportwege setzt und Flugreisen unter 500 Kilometern ausschließt. Auch wurde ein universitärer Klimaschutzfonds eingerichtet, über den alle nicht vermeidbaren Flüge kompensiert werden müssen. Alle HHU-Beschäftigten, Beamtinnen und Beamten sind aufgerufen, sich bei Dienstreisen an diesen Grundsätzen der nachhaltigen Mobilität zu orientieren.

Lok fährt hinter Bahnschranke entlang Zoom

Eine neue Richtlinie der HHU macht Dienstreisen umweltfreundlicher.

Konferenzen und wissenschaftliches Netzwerken sind bedeutsam für gutes akademisches Arbeiten. Auch wenn viele Veranstaltungen mittlerweile digital stattfinden, ist der persönliche Austausch oft nicht zu ersetzen. Doch ist zu überlegen, wie sich Treibhausgasemissionen reduzieren lassen – sie sind bei Flügen besonders hoch. Bei vielen Zielen in Deutschland, im grenznahen Raum sowie für gut angebundene Großstädte in Nachbarstaaten gibt es eine Alternative: Die Bahn verursacht erheblich weniger CO2.

Auf Basis eines umfangreichen Vergleichs von CO2-Emmsissionen, Reisedauer und Anbindung können Beschäftigte der HHU nun klimabewusst ihre Dienstreisen planen. Ziel ist es, den durch Dienstreisen erzeugten Verkehrsaufwand deutlich zu verringern. Flüge innerhalb Europas sind daher möglichst zu vermeiden und bei Zielen, die innerhalb eines Radius von 500 Kilometern (vom Dienstort aus) liegen, ist das Fliegen grundsätzlich untersagt. Im Einzelnen heißt das beispielsweise, dass
•    vor jeder Reise geprüft wird, ob diese vermieden oder durch digitale Kommunikationsmittel ersetzt werden kann
•    vorzugsweise umweltverträgliche öffentliche Verkehrsmittel wie die Bahn gewählt werden
•    Flugreisen bis zu 500 Kilometern Entfernung nur in Ausnahmefällen gestattet sind sowie
•    alle Flüge über einen universitären Klimaschutzfonds verpflichtend kompensiert werden

Leichtere Reiseplanung
Mit der Neuregelung kommen einige Vorteile: So kann für Zugfahrten ab zwei Stunden die 1. Klasse genutzt werden. Und eine generelle Dienstreisegenehmigung macht den Prozess für alle HHU-Beschäftigten, Beamtinnen und Beamten (außer Medizinische Fakultät) leichter. Das heißt, wenn sie bis zu zwei Tage unterwegs sind, muss zuvor keine Genehmigung mehr über das Dienstreiseportal eingeholt werden. Die/der Fachvorgesetzte bzw. die Dekanate stimmen dann direkt der Dienstreise zu. Wer länger als zwei Tage unterwegs ist, aber dabei ausschließlich Bahnen, Busse und den Öffentlichen Personennahverkehr sowie das Fahrrad nutzt, braucht ebenfalls keine vorherige Genehmigung. Natürlich ist immer die Zustimmung der Vorgesetzten einzuholen und die Reise muss dienstlich notwendig sein. 

Ausnahmen: Wenn vorab Abschläge gezahlt, Rechnungen Dritter – wie Hotels – beglichen oder Fahrscheine beim Vertragsreisebüro der HHU bestellt werden sollen, gilt der bekannte Weg über das Dienstreiseportal.

Von den Regeln abweichend kann ein Flugzeug ausnahmsweise genutzt werden, wenn sich die Dauer der Reise erheblich reduziert und dadurch zwingende Familienpflichten wahrgenommen werden können – etwa bei zu betreuenden Kindern oder pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Auch bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen (etwa Schwerbehinderung mit einem Grad von mindestens 50 oder Mobilitätseinschränkungen) kann es mitunter unzumutbar sein, Bahn oder Bus zu nehmen. Im Zweifelsfall hilft es, vorab die Reisekostenstelle zu fragen.

Teurere Bahnfahrten?
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind relevant. Doch wer die Bahn wählt, bekommt die höheren Kosten erstattet – auch wenn das Ticket hier teurer ist. Neben der eigentlichen Fahrt können das auch zusätzliche Übernachtungen oder Tagegelder sein. 

Das Heine-Center for Sustainable Development (HCSD) hat gemeinsam mit dem Nachhaltigkeitsrat die Maßnahmen diskutiert, entwickelt und dann mit der Reisestelle im Dezernat Personal in der neuen Dienstreiserichtlinie umgesetzt. „Unsere Universität ist sich ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung im Sinne der Nachhaltigkeit bewusst und möchte hier ein klares Zeichen setzen“, sagt Rektorin Prof. Dr. Anja Steinbeck. „Nicht nur in der Hochschulvereinbarung 2026 steht unser Auftrag zu einer nachhaltigen Entwicklung, auch im HEP 20.26 haben wir uns das Ziel der Klimaneutralität gesetzt.“ Nachhaltige Mobilität ist einer von mehreren Bausteinen. „Neben technischen Schritten werden wir unser Ziel nur erreichen, wenn wir unser Verhalten ändern.“
 
Dienstreisegenehmigungen und das Erstatten der Reisekosten erfolgt über das Dienstreise-Portal.

Zur Richtlinie für umweltfreundliche Dienstreisen

Englische Version der Richtlinie

Kontakt bei Fragen: Heine-Center for Sustainable Development:
 

Autor/in: Redaktion
Kategorie/n: INTRANET News, hhu-intern
Verantwortlichkeit: