Die Universität arbeitet hier mit dem Medicare Testzentrum der STAY SAFE GmbH zusammen, die nach dem geltenden medizinischen Standard agiert. Universitätsangehörige können nach einer Terminvereinbarung unter https://www.covid-testzentrum.de/standorte im Erdgeschoss von 25.02 (Ebene 00) vorbeikommen. Es gibt keinen direkten Zugang zu den Räumen. Die Abnahme der Proben erfolgt durch die nach außen liegenden Fenster. Alle Testpersonen werden bei Ankunft durch einen vor dem Wartebereich aufgebauten Aufsteller nochmals darauf hingewiesen, dass im Vorfeld eine Terminbuchung erfolgt sein muss. Alternativ kann die Anmeldung durch das Scannen eines QR-Codes online vorgenommen werden. Getestete Personen erhalten eine Bescheinigung per E-Mail.
Durch die freiwilligen Schnelltests wird das Arbeiten in Präsenz etwas sicherer. Die Heim- und Telearbeit wird weiter fortgesetzt. Diese Tests sind eine zusätzliche Schutzmaßnahme, um asymptomatische Fälle frühzeitig zu erkennen und damit Infektionsketten zu durchbrechen. Sie gewähren keine absolute Sicherheit und können Corona-Infektionen nicht zweifelsfrei ausschließen. Die bisherigen Hygienevorschriften sind campusweit nach wie vor einzuhalten.
Das Angebot richtet sich insbesondere an Beschäftigte und Studierende der Universität, es steht grundsätzlich auch allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Für Beschäftigte zählt das Aufsuchen des Testzentrums zu Beginn, während oder am Ende der Tätigkeit an der Universität im Umfang von bis zu 30 Minuten als Arbeits- bzw. Dienstzeit; die Führungskräfte haben daher den Beschäftigten die Zeit für die Testung einzuräumen.
Zu beachten ist, dass nur asymptomatische Personen im Schnelltestzentrum getestet werden können. Wer in den letzten 48 Stunden SARS-CoV-2-typische Symptome wie Husten oder Halsschmerzen, Fieber, Durchfall und vor allem einen plötzlichen Geruchs- und/oder Geschmacksverlust hatte, wird gebeten, unmittelbar den Hausarzt/die Hausärztin zu kontaktieren.
Hintergrund
Seit dem 9. März 2021 haben alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger sowie Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben, pro Woche Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest (sogenannte Bürgertestung). Diese führt geschultes Personal in von den Kommunen beauftragten Testzentren durch. Die Heinrich-Heine-Universität bittet alle Beschäftigten und Studierenden, dieses Angebot regelmäßig wahrzunehmen.