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HHU Intern Detail

Dienstanweisung
Verpflichtend: HHU-E-Mail-Postfach nutzen

Fast alles läuft heute via E-Mail. An der HHU gehört die verbindliche elektronische Kommunikation zu vielen Geschäftsprozessen. Auch intern: Per Rundmail werden zentrale Informationen verschickt oder auch Unterlagen für elektronische Wahlen. Andere wichtige Mitteilungen, die das Dienstverhältnis betreffen, kommen ebenfalls verstärkt per E-Mail und müssen beachtet werden. Künftig sollen alle Beschäftigten der Universität noch besser auf elektronischem Wege erreicht werden. Deshalb gibt es jetzt eine verbindliche Dienstanweisung der Hochschulleitung, die die dienstlichen E-Mailpostfächer betrifft. Sie gilt ab sofort.

Stilisierte Person hält einen Briefumschlag in der Hand Zoom

Alle Beschäftigten der HHU sind aufgefordert, zu kontrollieren, ob sie ihr dienstliches HHU-E-Mail-Postfach nutzen – und falls nicht, dieses umzustellen.

Die Universitätsleitung trägt mit dieser Dienstanweisung dafür Sorge, dass alle Beschäftigten der HHU (inkl. Medizinische Fakultät) die für sie relevanten dienstlichen Mitteilungen und Informationen erhalten. Denn nur so können sie ihre Rechte und Pflichten in Ausübung ihrer Tätigkeit vollumfänglich wahrnehmen. Elektronische Post (inkl. Anlagen) an das von allen Beschäftigten verbindlich zu nutzende dienstliche HHU-E-Mail-Postfach () gilt somit als zugestellt. Ausgenommen hiervon sind lediglich Dokumente, die gesetzlich die Schriftform erfordern.

Für die meisten Beschäftigten wird sich in der Praxis nichts ändern, da sie bereits ihr HHU-E-Mail-Postfach regelmäßig nutzen. Alle anderen werden aufgefordert, dies umzustellen. 

Die wissenschaftlich Beschäftigten der HHU an der Medizinischen Fakultät werden hierbei um besondere Beachtung gebeten: Das von ihnen vielfach genutzte Postfach des Universitätsklinikums (UKD) (xxxxx@med.uni-duesseldorf.de) ist kein HHU-E-Mail-Postfach. Sie müssen deshalb – falls noch nicht geschehen – zwingend tätig werden und ihre Uni-Kennung im Identitätsmanagement der HHU aktivieren (https://idm.hhu.de) sowie ihr HHU-E-Mail-Postfach regelmäßig abrufen. Für eine eventuell gewünschte Weiterleitung von ihrem HHU-Postfach (unikennung@hhu.de) an ihr UKD-Postfach (xxxxx@med.uni-duesseldorf.de) haben sie zudem selbst Sorge zu tragen.

Vorgesetzte werden gebeten, bei Neueinstellungen darauf hinzuweisen, dass die dienstliche E-Mail-Adresse aktiviert wird und ggf. vorhandenen Beschäftigten ohne eigenen Bildschirmarbeitsplatz den regelmäßigen Zugriff auf ihr dienstliches HHU-E-Mail-Postfach zu ermöglichen.

Technische Unterstützung
Die Anweisung enthält im Anhang hilfreiche technische Hinweise des ZIM (Zentrum für Informations- und Medientechnologie). Zudem kann der Helpdesk bei Fragen hinzugezogen werden. Für eine künftige zusätzliche technische Unterstützung der wissenschaftlichen Beschäftigten an der Medizinischen Fakultät (z.B. durch eine zusätzliche Kopie relevanter Rundmails an ein UKD-Postfach für eine zusätzliche interne Verteilung) sind HHU und UKD bereits im Gespräch.

Die Dienstanweisung wird auch in den Amtlichen Bekanntmachungen der HHU veröffentlicht.

Weitere Links:
Rundschreiben in Deutsch
Dienstanweisung in Deutsch, gültig für alle Beschäftigten der HHU (inkl. Medizinische Fakultät).

Autor/in: Redaktion/KK
Kategorie/n: INTRANET News, hhu-intern
Verantwortlichkeit: