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Juristische Fakultät
Jannik Otto mit dem Dissertationspreis der Goethe Buchhandlung ausgezeichnet

21.04.2015 - Dr. Jannik Otto (28) erhielt am 21. April den mit 5.000 Euro dotierten Preis der Goethe Buchhandlung für die „Beste Dissertation der Juristischen Fakultät des Jahres 2014“.

Dr. Jannik Otto (Mitte) wurde für seine Forschungsarbeit im Kartellrecht mit dem Dissertationspreis der Goethe Buchhandlung ausgezeichnet: Stifter Thomas Dohme sowie Rektorin Prof. Dr. Anja Steinbeck gratulierten. (Foto: HHU / Robin Aust)

 

Die Auszeichnung für seine herausragende wissenschaftliche Leistung überreichten Thomas Dohme, Geschäftsführer der Goethe Buchhandlung, Prof. Dr. Anja Steinbeck, Rektorin der Heinrich-Heine-Universität, sowie Prof. Dr. Karsten Altenhain, Dekan der Juristischen Fakultät, im Heinrich-Heine-Saal der Universität. Nach der Laudatio des Doktorvaters Prof. Dr. Christian Kersting (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie deutsches und internationales Unternehmens-, Wirtschafts- und Kartellrecht) stellte der Preisträger seine mit ‚summa cum laude‘ bewertete Arbeit „Der Kartellgehilfe als Bußgeldadressat im Europäischen Kartellrecht“ vor:

Zur Durchsetzung des Kartellrechts kann die Europäische Kommission die Mitglieder eines Kartells, die etwa untereinander Preise abgesprochen haben, mit einem Bußgeld belegen. Die Arbeit fragt, ob dabei auch sog. Kartellgehilfen erfasst werden können. Kartellgehilfen sind Unternehmen, die weder an der Kartellabsprache an sich beteiligt sind, noch auf dem kartellierten Markt auftreten, dafür aber das Kartell unterstützen, indem sie etwa Daten erheben, Kartelltreffen organisieren, Maßnahmen zur Geheimhaltung des Kartells treffen, als Kommunikationskanal dienen, bei Meinungsverschiedenheiten unter den Kartellanten vermitteln sowie die Einhaltung der Kartellabrede überwachen.

Auch wenn im europäischen Kartellrecht keine Vorschrift wie im deutschen Recht existiert, die Kartellgehilfen ausdrücklich erfasst, hat die EU-Kommission bereits 1980 in einer Entscheidung ausgesprochen, dass auch Kartellgehilfen gegen das Kartellverbot verstoßen, dies in der Folgezeit aber nicht weiter verfolgt und erstmals im Jahr 2003 ein Bußgeld in symbolischer Höhe verhängt. Diese Entscheidung wurde vom Gericht gebilligt. Eine letztinstanzliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof steht jedoch noch aus. Vor einigen Wochen hat die Kommission nun einen Kartellgehilfen für sechs Einzelverstöße mit einem Gesamtbußgeld von 14,9 Mio. Euro belegt und ihre Ankündigung, Kartellgehilfen nunmehr verstärkt zu verfolgen, eindrücklich umgesetzt.

Die Arbeit untersucht, ob diese Praxis vor dem Hintergrund rechtsstaatlicher Grundsätze mit dem geltenden Recht vereinbar ist.

Dr. Jannik Otto, geboren am 27. März 1987 in Duisburg, studierte von 2006 bis 2011 Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, ab 2009 im Schwerpunktbereich Unternehmen und Märkte. Das Studium wurde durch die Studienstiftung des Deutschen Volkes und die Gesellschaft von Freunden und Förderern der Heinrich-Heine-Universität gefördert. Im Jahr 2011 legte er die Erste Prüfung vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf ab. Otto schloss bis 2013 das Promotionsstudium an. Während seines Studiums arbeitete er zunächst als studentische Hilfskraft, später als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und nunmehr als Wissenschaftliche Hilfskraft an der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Horst Schlehofer. Seit Dezember 2013 absolviert er das Rechtsreferendariat beim Landgericht Düsseldorf.

Kategorie/n: HdU News, Pressemeldungen, Schlagzeilen
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