Medizinrecht Master of Laws (Weiterbildung)

Kurzbeschreibung
Der fakultative Weiterbildungs-Masterstudiengang Medizinrecht an der Heinrich-Heine-Universität richtet sich sowohl an Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen als auch an praktisch tätige Juristen und Juristinnen, insbesondere an Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und Mitarbeiter/-innen in Gesundheitsämtern, Versicherungen, Kammern und Vereinigungen.
Studieneinstieg/Zugangsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung zum Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht ist eine mindestens mit der Endnote „befriedigend“ bestandene erste juristische Staatsprüfung. Andere in- und ausländische Studienabschlüsse werden anerkannt, sofern kein wesentlicher Unterscheid zu den in der ersten juristischen Staatsprüfung zu erbringenden Leistungen besteht.
Bewerber oder Bewerberinnen mit erster juristischer Staatsprüfung, bei denen die obigen Voraussetzungen nicht vorliegen, können gleichwohl zugelassen werden, wenn ihm/ihr der Doktorgrad der Rechte mit mindestens dem Prädikat „cum laude“ verliehen worden ist, oder wenn sie die zweite juristische Staatsprüfung mindestens mit dem Prädikat „befriedigend“ absolviert haben.
Weiterhin wird berufspraktische Vorerfahrung vorausgesetzt.
Studiengebühren
Der Studiengang ist entgeltpflichtig (3.000 € pro Semester). Für Personen mit geringem Einkommen (z.B. bei Referendaren und Referendarinnen) gilt eine ermäßigte Gebühr von 2.000 € pro Semester.
Für Bewerbungen zum Wintersemester, die bis zum 30. Juni eingehen, wird ein einmaliger Frühbucherrabatt von 500 € gewährt. Für solche, die bis zum 31. Juli eingehen, wird ein Rabatt von 250 € gewährt.
Für Bewerbungen zum Sommersemester, die bis zum 31. Dezember eingehen, wird ein einmaliger Frühbucherrabatt von 500 € gewährt. Für solche, die bis zum 31. Januar eingehen, wird ein Rabatt von 250 € gewährt.
Studieninhalte
Das Curriculum – welches hinsichtlich der vermittelten theoretischen Kenntnisse weit über dasjenige hinausgeht, was die Fachanwaltsordnung (§ 14b FAO) für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Medizinrecht“ verlangt – umfasst u.a. Arzthaftung, Arztstrafrecht, Stationäre Versorgung, Ärztliches Berufsrecht und Recht der GKV und PKV.
Die Vorlesungstermine sind berufsbegleitend ausgerichtet.
Studienverlauf
1. Semester
Modul A:
- Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient
- Stationäre Versorgung
- Grundlagen des Krankenhausrechts
- Arzthaftung und prozessuale Besonderheiten
- Einführung in medizinische Grundlagen
- Verfassungsrechtliche Bezüge des Medizinrechts
- Betreuungsrecht
Modul B:
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
- Krankenhausrecht
- Steuerrecht
- Arztstrafrecht Grundlagen und Vertiefung
2. Semester
Modul C:
- Recht der gesetzlichen und privaten Krankenkassen und Grundlagen der Pflegeversicherung, sozialgerichtliches Verfahren
- Ärztliches Berufsrecht
Modul D:
- Grundzüge der Ethik in der Medizin
- Arzneimittel- und Apothekenrecht
- Ärztliches Berufsrecht
- Das vertragsärztliche Vergütungssystem
- Öffentlicher Gesundheitsdienst
- Medizinprodukterecht
3. Semester
Modul S:
- Seminare zu aktuellen Themen des Medizinrechts
Modul M:
- Masterarbeit
Die Veranstaltungen werden in Form wöchentlicher Vorlesungen durchgeführt, die in der Regel freitags an den Abenden sowie an Samstagen stattfinden sollen, um auch Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen.
Die Module A bis D verfügen über einen zeitlichen Mindestumfang von ca. 5 Semesterwochenstunden. Der oder die Studierende muss jedes Modul absolvieren, um den Studiengang erfolgreich abzuschließen. Außerdem ist ein vierwöchiges Praktikum in einem Medizinrechtlichen Tätigkeitsbereich (Modul P) abzuleisten. In Betracht kommen etwa Anwaltskanzleien mit Tätigkeitsschwerpunkt im Medizinrecht, Rechtsabteilungen von Pharmaunternehmen, Gesundheitsministerien oder Ärztekammern.
Wird der Studiengang zum Sommersemester begonnen, beginnen die Studierenden mit Modul C und D, gefolgt von A und B. Der Kurs „Einführung in medizinische Grundlagen“ wird auch zu Beginn des Sommersemesters angeboten.
Studienziele/Berufsperspektiven
Einzigartig in Deutschland richtet sich unser medizinrechtlicher Studiengang ausschließlich an Juristen/Juristinnen. Die praxisorientierte Ausgestaltung des LL.M.- Programms vermittelt den Absolventen und Absolventinnen umfassende fachliche Kenntnisse und berufsspezifische Fähigkeiten, die sie in die Lage versetzen, den Anforderungen an einen Juristen im Bereich des Medizinrechts zu entsprechen.
Wintersemester
Sommersemester
3 Semester
1
Eignungsfeststellung
bis 31.08 / 31.01
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Institut für Rechtsfragen der Medizin
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