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FAQs zum Deutschlandstipendium

Chancen auf ein Stipendium haben StudienanfängerInnen sowie Studierende der Heinrich-Heine-Universität aller Fakultäten und Studiengänge, die hervorragende Leistungen erbracht haben.

Sonderkontingente: BildungsaufsteigerInnen und Studierende mit Kind.

Für das Deutschlandstipendium gibt es an der HHU die Förderlinien für (BAföG-berechtigte) BildungsaufsteigerInnen und Studierende mit Kind. Der Stipendiumsatz beträgt ebenfalls 300 Euro monatlich für ein Förderjahr. Nachzuweisen sind im Bewerbungsverfahren:

  • Für Studierende mit Kind min. ein minderjähriges Kind.
  • Für BildungsaufsteigerInnen eine BAföG-Berechtigung des Höchstsatzes. Es folgen ggf. Auswahlgespräche.

Der Bewerbungszeitraum ist jährlich vom 01. Juli  bis zum 31. August. ErstsemesterInnen und HochschulwechselerInnen können sich bis zum 15. September bewerben.

Eine Aufstellung der bisherigen universitären Leistungen inkl. Creditpoints erhalten Sie im Studierenden Support Center (SSC). Ein vollständiger Ausdruck des Leistungsnachweises aus Ihrem Studierendenportal wird ebenfalls akzeptiert.

Da Sie in Ihrem Studiengang keine Credit Points haben, bitte eine 0 eintragen. Bitte beachten Sie, dass wir jegliche Leistungen, wie z.B. das Physikum als Zwischennote, nur mit einem entsprechenden schriftlichen Nachweis akzeptieren können.

Bitte errechnen Sie die durchschnittliche Punktzahl Ihrer Prüfungen und tragen diese ein. Bitte laden Sie Ihren aktuellen Leistungsnachweis und den Nachweis über die Zwischenprüfung hoch.

Bitte tragen Sie die durchschnittliche Prozentzahl Ihrer Prüfungen (ausschließlich Blockabschlussklausuren) ohne Prozentzeichen in das dafür vorgesehene Feld ein. Dafür addieren Sie zunächst die Maximalpunktzahlen aller Klausuren. Diese repräsentieren 100%. Dann addieren Sie Ihre erreichte Punktzahl aller Blockabschlussklausuren. Im Anschluss errechnen Sie Ihre erreichte prozentualen Leistung und tragen diese ohne Prozentzeichen in das Feld "geforderte Notenberechnung" ein. Bitte laden Sie Ihren aktuellen Leistungsnachweis (Nachweis vom SSC oder ein vollständiger Ausdruck des Leistungsnachweises aus dem Studierendenportal) hoch.

Bitte tragen Sie die durchschnittliche Prozentzahl Ihrer Prüfungen ohne Prozentzeichen in das dafür vorgesehene Feld ein. Dazu ermitteln Sie die Prozentzahl Ihrer erreichten Leistung im Verhältnis zur maximal erreichbaren Punktzahl (diese entspricht 100 %) für das jeweilige Prüfungsfach. Dann addieren Sie die erreichten Prozentzahlen aller bestandenen Prüfungen und dividieren diese durch die Anzahl aller Prüfungen. Diese prozentuale Durchschnittsnote tragen Sie dann ohne Prozentzeichen in das Feld „geforderte Notenberechnung“ ein.

Nein, die Leistungsübersicht dient nur zu einer ersten Einordnung der Bewerbungen. Nach Ende der Bewerbungsfrist erhalten wir bei allen Staatsexamens-Studiengängen den letzten Stand der Noten aller Bewerberinnen direkt vom Prüfungsamt.

Bei den Bachelor und Master Studiengängen können noch bis Anfang Oktober aktuelle Leistungsübersichten nachgereicht werden.

In wichtigen Ausnahmefällen (z.B. Auslandsaufenthalt)  können Sie Unterlagen nach vorheriger Absprache nachreichen. Wir bitten Sie zu beachten, dass der Zeitpunkt der Bewerbung innerhalb des Bewerbungszeitraums keinen Einfluss auf die Vergabe des Stipendiums hat, d.h. Sie können Ihre Unterlage zunächst in aller Ruhe sammeln und dann die Bewerbung abschicken.

Ja, das ist möglich, solange Sie weiterhin an der HHU immatrikuliert sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich trotzdem innerhalb der Regelstudienzeit bewegen sollten.

Ja, sofern Sie an der HHU immatrikuliert sind.

Sofern Sie offiziell „vorläufig“ in den Masterstudiengang eingeschrieben sind, ist eine Bewerbung möglich. Das Bachelorzeugnis ist dann nach dem Erhalt einzureichen. Sollte dies nicht geschehen, müssen sämtliche bis dahin eventuell erhaltenen Bezüge zurückgezahlt werden.

Uns ist bekannt, dass bei folgenden Masterstudiengängen eine vorläufige Umschreibung nicht möglich ist:

  • Artificial Intelligence and Data Science
  • Industrial Pharmacy
  • Molekulare Biomedizin
  • Psychologie
  • Translational Neuroscience

Alle BewerberInnen werden voraussichtlich Ende November informiert. Zu- und Absagen werden dabei zeitgleich versendet. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen ab.

Die Förderungsphase beginnt im Oktober, die erste Auszahlung erfolgt in der Regel aber im Dezember. Die Raten für die vorangegangenen Monate Oktober und November werden dann rückwirkend mitausgezahlt.

Nein, eine Vergabe für ein Semester ist ebenfalls möglich, falls Sie nur noch ein Semester zu studieren haben. Zum Sommersemester werden die dann wieder frei gewordenen Plätze an Nachrücker verteilt. Eine Bewerbung ist aber nur einmal im Jahr, zum jeweils ausgeschriebenen Zeitraum möglich.

Generell handelt es sich bei dem Deutschlandstipendium um ein Leistungsstipendium, das sich besonders an herausragende Studenten richtet. Die zwei Sonderquoten ermöglichen jedoch die Förderung von Studierenden mit Kindern und BildungsaufsteigerInnen.
Eine sichere Prognose für eine Zusage ist nicht möglich, da die Vergabe maßgeblich vom Vergleich mit den anderen eingereichten Bewerbungen abhängt und die Notengrenzen daher von Jahr zu Jahr variieren.

Grundsätzlich haben Sie keine bestimmten Verpflichtungen, jedoch sollte es in Ihrem eigenen Interesse liegen, an den exklusiven Veranstaltungen teilzunehmen, die für die Stipendiaten und ihre Stifter organisiert werden. So können wichtige Kontakte geknüpft werden.

Ja, es gibt ein vorgesehenes Feld, indem Sie Ihre/n vorherige/n StifterIn eintragen müssen. Ansonsten bewerben Sie sich erneut mit aktualisierten Unterlagen und einem neuen Motivationsschreiben.

Die Urkunde wird bei der Übergabeveranstaltung ausgehändigt oder auch vorab versandt.

Verantwortlichkeit: