Deutscher Sprachnachweis: DSH-Zeugnis und die Alternativen
Wenn Sie als Studienbewerber/in mit ausländischer Staatsangehörigkeit ein Studium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf anstreben, ist eines der folgenden Zeugnisse zusammen mit der Bewerbung vorzulegen:
- die bestandene DSH-2 oder DSH-3 Sprachprüfung,
- Test DaF mit der Note 5 oder 4 in allen Teilprüfungen – www.testdaf.de,
- das "Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom",
- das "Goethe-Zertifikat C2",
- die "Zentrale Oberstufenprüfung" eines Goethe-Instituts oder
- das "Deutsche Sprachdiplom, Stufe II" der Kultusministerkonferenz
- das "Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule"
- das "Österreichische Sprachdiplom C2 (ÖSD C2)"
Studienbewerber/innen aus EU-Ländern, die für ein numerus-clausus-Fach durch die "Stiftung für Hochschulzulassung" zugelassen worden sind, müssen die Sprachprüfung mit der eigentlichen Einschreibung an der Universität nachweisen.
Wichtig: Ohne Nachweis der Sprachprüfung ist keine Bewerbung und Einschreibung möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Sprachordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.